Im Nachgang zu einem Todesfall geht es darum, die Hinterlassenschaft deren Wert durch ein steueramtliches Inventar festgelegt wurde, den rechtmässigen Erben zukommen zu lassen. Die UBITUS AG Finanzberatung und Treuhand übernimmt für Sie
- die Ermittlung der Anteile der einzelnen Erben
- Korrespondenz mit Erben
- Bereinigung der steuerlichen Situation (insbesondere Einforderung der Verrechnungssteuern)
- Abwicklung der Verteilung der Erbanteile gemäss dem den Erben unterbreiteten Vorschlag